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BGH, 03.11.1965 - 2 StR 380/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Fehlende Beweiswürdigung - Mangelnder Beweiswert getroffener Feststellungen - Innere Tatseite beim Mordmerkmal der Heimtücke - Verminderung der Einsichtsfähigkeit in das Unrecht der Tötung - Gleichzeitige Anwendung beider Alternativen des § 51 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57
Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere …
Auszug aus BGH, 03.11.1965 - 2 StR 380/65
Daran kann ihn eine heftige Gemütsbewegung (vgl. BGHSt 11, 139, 144) [BGH 02.12.1957 - GSSt - 3/57] wie auch eine erhebliche Verminderung der Zurechnungsfähigkeit hindern. - BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53
Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits …
Auszug aus BGH, 03.11.1965 - 2 StR 380/65
Weitere Voraussetzung ist, daß er dessen hilflose Lage ausnutzt, sich also ihrer Bedeutung für die Tatausführung bewußt ist (vgl. BGHSt 6, 120).
- BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65
Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen …
Der erkennende Senat ist ihr schon wiederholt entgegengetreten ( BGH Urteil vom 13. Mai 1964 - 2 StR 528/63 - und Urteil vom 3. November 1965 - 2 StR 380/65). - BGH, 21.12.1976 - 1 StR 416/76
Ermessen eines Tatrichters hinsichtlich der Art und Weise für das Einholen einer …
Ist es aber an sich schon kaum denkbar, daß ein Täter nicht die Einsicht in das Unrecht einer Tötungshandlung haben sollte (BGH, Urteil vom 3. November 1965 - 2 StR 380/65), so läßt der Zusammenhang der Feststellungen hier ausreichend deutlich erkennen, daß der Tatrichter von einer erheblichen Verminderung der Hemmungsfähigkeit, nicht aber von fehlender Einsicht ausgegangen ist. - BGH, 17.12.1974 - 1 StR 543/74
Einsicht in das Unrecht einer Tötungshandlung bei einem stark angetrunkenen Täter …
Ist es schon kaum denkbar, daß selbst ein stark angetrunkener Täter nicht die Einsicht in das Unrecht einer Tötungshandlung besitzen sollte (BGH, Urteil vom 3. November 1965 - 2 StR 380/65), so lassen die Urteilsgründe hier mit Sicherheit erkennen, daß das Schwurgericht trotz der mißverständlichen Wendung von einer erheblichen Verminderung der Hemmungsfähigkeit, nicht aber von fehlender Einsicht ausgegangen ist.